Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der High School Programme sowie der Sprachreisen

TREFF - International Education e.V.
(High School Programm)

USA - klassisch (J1-Programm)

Kanada, Neuseeland, Australien,
USA - Wahlprogramm F1

Reisebedingungen
Die Abwicklung und Durchführung unserer Programme erfolgt durch TREFF - Sprachreisen GmbH nach deutschem Reiserecht.
Faire Konditionen: Wir haben unsere Reisebedingungen fair und verbraucherfreundlich gestaltet. Die folgenden Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen:

Die Anmeldung
Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen spätestens eine Woche vor Anmeldeschluss bei und eingehen, damit wir Sie rechtzeitig an unseren Partner weiterleiten können.

Zahlungsmodalitäten
• 20% nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines.
• 20% zum 1. März bei Programmbeginn im August bzw. zum 1. August bei Programmbeginn im Januar.
• 20% zum 1. Mai bei Programmbeginn im August bzw. zum 1. Oktober bei Programmbeginn im Januar.
• 40% nach Erhalt der Gastfamilien-Information, spätestens jedoch 3 Wochen vor Programmbeginn.

Preisänderungen
TREFF behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für TREFF nicht vorhersehbar waren.
2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TREFF verteuert hat.
3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TREFF den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TREFF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von TREFF über die Preiserhöhung gegenüber TREFF geltend zu machen.

Rücktrittsrecht des Reisenden
Mit der Rücksendung des unterzeichneten Vertrages ist die Aufnahme in unser Programm rechtsverbindlich. Bei einem späteren Rücktritt hat TREFF-International Education e.V. Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß §651 i BGB. Es entstehen maximal folgende Rücktrittskosten:

• 10% des Programmpreises bei Rücktritt nach Vertragsabschluß und vor Anmeldeschluss.
• 20% des Programmpreises bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und ohne erfolgte Platzierung.
• 40% des Programmpreises bei einem Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und bei bereits erfolgter Platzierung.
Der Nachweis, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer als diese Pauschalsätze, bleibt Ihnen vorbehalten. Eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.

Nach §651 I BGB haben Sie ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn Ihnen nicht spätestens 2 Wochen vor Platzierungsschluss die Adresse der Gastfamilie und des Ansprechpartners im Aufnahmeland mitgeteilt wurde und wenn der Veranstalter nicht angemessen auf den Aufenthalt vorbereitet hat.

Verhalten während des Aufenthaltes – Rücktritt und Kündigung durch TREFF
Der Teilnehmer muss während des Aufenthaltes die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die von der Partnerorganisation bzw. der Schule vorgegebenen Regeln einhalten. Dies bestätigen Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter durch Ihre Unterschrift unter diese Regeln, die Sie mit den Bewerbungsunterlagen erhalten.
Verstößt der Teilnehmer trotz einer Abmahnung grob gegen diese Regeln, hat TREFF das Recht fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt TREFF erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Entstehen durch die Kündigung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Bei schweren schuldhaften Regel- und Gesetzesverstößen des Teilnehmers ist eine Beendigung des Reisevertrages ohne Abmahnung möglich.

Die von uns erbrachte Leistung ist davon abhängig, dass sich eine ausreichende Anzahl geeigneter und zur Aufnahme von Teilnehmern bereiter Gastfamilien und Gastschulen in den USA finden. Sollte dies wieder Erwarten nicht gelingen, und es somit unserer Partnerorganisation nicht möglich sein, den Teilnehmer rechtzeitig vor Abreise im Zielland zu platzieren, werden wir uns bemühen, ihn zu für uns gleichem finanziellen Aufwand einen Platz in einem anderen Aufnahmeland anzubieten. Ist auch dies nicht möglich, so sind sowohl wir als auch der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir werden den Teilnehmer unverzüglich über die Nichtplatzierbarkeit informieren und im Rücktrittsfall seine bislang geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRKV)

Das Risiko eines Rücktritts durch Krankheit oder Unfall können Sie durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abdecken. Sie können diese Versicherung über uns oder jedes Reisebüro abschließen. Detaillierte Informationen zur RRKV erhalten Sie mit unserer Aufnahmebestätigung.

Allgemeines

• Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Er haftet nicht für Situationen höherer Gewalt, Streiks und Unruhen oder behördlichen Anordnungen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
• Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen.

"Airline-Blacklist"
Hier finden Sie den Link zur Website der Europäischen Kommission, auf der Sie eine Liste der Luftfahrtunternehmen finden, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist: Blacklist

Reisebedingungen
Die Abwicklung und Durchführung unserer Programme erfolgt durch TREFF - Sprachreisen GmbH nach deutschem Reiserecht.
Faire Konditionen: Wir haben unsere Reisebedingungen fair und verbraucherfreundlich gestaltet. Die folgenden Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen:

Die Anmeldung
Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns eingehen, leiten wir sie an die Partnerschule im Ausland weiter. Nach Aufnahmebestätigung durch die Partnerschule erhalten Sie die schriftliche Bestätigung über die Aufnahme ins internationale Schulprogramm. Mit der Aufnahmebestätigung erhalten Sie den in Deutschland vorgeschriebenen Sicherungsschein zur Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung, die Rechnung und den Reisevertrag. Wir bitten Sie, den Reisevertrag innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an uns zurück zu schicken und die erste Teilrate zu bezahlen. Damit kommt ein Reisevertrag nach deutschem Reiserecht zustande.

Zahlungsmodalitäten
Die Programmkosten sind in 4 Teilbeträgen zu entrichten:

• 20% nach Aufnahme in das Programm und Erhalt des Sicherungsscheines.
• 30% 5 Monate vor Programmbeginn
• 30% 3½ Monate vor Programmbeginn
Zum Antrag auf das Studentenvisum benötigen Sie eine Bestätigung der Schule über den Zahlungseingang der Schulgebühren. Daher sollten diese Teilbeträge bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt sein, damit zur Antragstellung ausreichend Zeit bleibt.
• 20% nach Erhalt der Gastfamilien-Information, jedoch spätestens 3 Wochen vor Programmbeginn.

Das Flugticket erhalten Sie nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages zugesandt.

Preisänderungen
TREFF behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für TREFF nicht vorhersehbar waren.
2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TREFF verteuert hat.
3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TREFF den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TREFF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von TREFF über die Preiserhöhung gegenüber TREFF geltend zu machen.

Rücktrittsregelung
Bei Reisen von mindestens 3 Monaten Dauer haben Sie nach deutschem Reiserecht ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn Sie nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt die Gastfamilienanschrift und den Namen sowie die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Gastland erhalten haben und wenn der Veranstalter auf den Aufenthalt nicht angemessen vorbereitet hat.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat TREFF gemäß § 651 BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung der erbrachten Leistungen.

Diese Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
• 10% des Programmpreises nach Vertragsabschluss
• 20% des Programmpreises bis 90 Tage vor Programmbeginn und ohne erfolgte Platzierung (Erhalt der Gastfamilienanschrift bzw. Reservierungsbestätigung des Internatsplatzes)
• 30% des Programmpreises nach erfolgter Platzierung
• 40% des Programmpreises bei einem Rücktritt innerhalb 30 Tagen vor dem Abreisetermin

Dem Teilnehmer und TREFF bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Schadens vorbehalten.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRKV)
Das Risiko eines Rücktritts durch Krankheit oder Unfall können Sie durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abdecken. Sie können diese Versicherung über uns oder jedes Reisebüro abschließen. Detaillierte Informationen zur RRKV erhalten Sie mit unserer Aufnahmebestätigung.

Verhalten während des Aufenthaltes – Rücktritt und Kündigung durch TREFF
Der Teilnehmer muss während des Aufenthaltes die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die von der Partnerorganisation bzw. der Schule vorgegebenen Regeln einhalten.
Verstößt der Teilnehmer trotz einer Abmahnung grob gegen diese Regeln, hat TREFF das Recht fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt TREFF erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Entstehen durch die Kündigung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Bei schweren schuldhaften Regel- und Gesetzesverstößen des Teilnehmers ist eine Beendigung des Reisevertrages ohne Abmahnung möglich.

Allgemeines
• Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Er haftet nicht für Situationen höherer Gewalt, Streiks und Unruhen oder behördlichen Anordnungen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
• Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen.

"Airline-Blacklist"
Hier finden Sie den Link zur Website der Europäischen Kommission, auf der Sie eine Liste der Luftfahrtunternehmen finden, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist: Blacklist


TREFF - Sprachreisen GmbH
(Sprachreisen)

Die Abwicklung und Durchführung unserer Programme erfolgt nach deutschem Reiserecht. Wir haben unsere Reisebedingungen fair und verbraucherfreundlich gestaltet. Die folgenden Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen.

Die Anmeldung
Bitte schicken oder faxen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an unsere Adresse. Mit unserer Teilnahmebestätigung kommt ein Reisevertrag nach deutschem Recht zustande.

Zahlungsweise
Nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheines leisten Sie eine Anzahlung von 10% auf den Reisepreis, höchstens jedoch € 260,-. Die Restzahlung erfolgt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, in der Regel zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn.

Umbuchungen
Werden nach Vertragsabschluß Änderungen, z.B. hinsichtlich Reisetermin, Kursort, Kursart, Unterkunft etc. vorgenommen, kann TREFF eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- in Rechnung stellen.

Spätbucher
Erfolgt die Anmeldung erst in der Woche vor Kursbeginn, entstehen erhöhte Bearbeitungskosten für Telefonate, Telefaxe und Eilzustellung, die pauschal mit € 30,- berechnet werden.

Reiserücktritt
Sie haben ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn Sie nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt die Gastfamilienanschrift erhalten.
Ein Rücktritt von der Reise ist jederzeit möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen Im Falle des Rücktritts ist der Teilnehmer verpflichtet, die bis zum Rücktritt entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

Es entstehen folgende Kosten:
• bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 80,-
• bei einem späteren Rücktritt bis zu 35% des Reisepreises, höchstens jedoch € 340,-
• Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung oder bei Rücktritt nach Reisebeginn verfällt der gesamte Reisepreis. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.
• Wenn Sie eine Ersatzperson finden, entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 55,- .

Der Teilnehmer hat das Recht, zu beweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Das Risiko des Reiserücktritts können Sie durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung absichern.

Preisänderungen
TREFF behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für TREFF nicht vorhersehbar waren.
2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TREFF verteuert hat.
3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TREFF den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TREFF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von TREFF über die Preiserhöhung gegenüber TREFF geltend zu machen.

Reisebedingungen
• Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Er haftet nicht für Situationen höherer Gewalt, Streiks und Unruhen oder behördliche Anordnungen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

• Muss die Reise infolge höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnungen, Streiks oder Unruhen geändert werden und entstehen dadurch Mehrkosten, wie sie auch auf Privatreisen entstehen würden, können diese vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

• Die Teilnehmer müssen Verluste, Beschädigungen, Mängel und Beanstandungen mitteilen und an deren Behebung bzw. Begrenzung mitwirken. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

• Der Teilnehmer muss die Sitten und Gebräuche das Gastlandes respektieren und die Regeln der Schule einhalten. Verstößt er trotz einer Abmahnung grob gegen diese Regeln, hat TREFF das recht fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt TREFF erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Bei schweren schuldhaften Regel- und Gesetzesverstößen des Teilnehmers ist eine Beendigung des Reisevertrages ohne Abmahnung möglich.

"Airline-Blacklist"

Hier finden Sie den Link zur Website der Europäischen Kommission, auf der Sie eine Liste der Luftfahrtunternehmen finden, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist: Blacklist