Reisebedingungen
Die Abwicklung und Durchführung unserer Programme erfolgt durch TREFF
- Sprachreisen GmbH nach deutschem Reiserecht.
Faire Konditionen: Wir haben unsere Reisebedingungen fair und verbraucherfreundlich
gestaltet. Die folgenden Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich
angenommen:
Die Anmeldung
Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen
spätestens eine Woche vor Anmeldeschluss bei und eingehen, damit wir
Sie rechtzeitig an unseren Partner weiterleiten können.
Zahlungsmodalitäten
•
20% nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines.
•
20% zum 1. März bei Programmbeginn im August bzw. zum 1. August bei
Programmbeginn im Januar.
•
20% zum 1. Mai bei Programmbeginn im August bzw. zum 1. Oktober bei Programmbeginn
im Januar.
•
40% nach Erhalt der Gastfamilien-Information, spätestens jedoch 3
Wochen vor Programmbeginn.
Preisänderungen
TREFF behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall
der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen,
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für TREFF nicht vorhersehbar
waren.
2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für TREFF verteuert hat.
3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
TREFF den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr
als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn TREFF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten
Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von TREFF über die Preiserhöhung
gegenüber TREFF geltend zu machen.
Rücktrittsrecht des Reisenden
Mit der Rücksendung des unterzeichneten Vertrages ist die Aufnahme
in unser Programm rechtsverbindlich. Bei einem späteren Rücktritt
hat TREFF-International Education e.V. Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
gemäß §651 i BGB. Es entstehen maximal folgende Rücktrittskosten:
•
10% des Programmpreises bei Rücktritt nach Vertragsabschluß und
vor Anmeldeschluss.
•
20% des Programmpreises bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und
ohne erfolgte Platzierung.
•
40% des Programmpreises bei einem Rücktritt nach dem Anmeldeschluss
und bei bereits erfolgter Platzierung.
Der Nachweis, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer
als diese Pauschalsätze, bleibt Ihnen vorbehalten. Eventuell ersparte
Aufwendungen werden rückerstattet.
Nach §651 I BGB haben Sie ein
kostenloses Rücktrittsrecht, wenn Ihnen nicht spätestens 2 Wochen
vor Platzierungsschluss die Adresse der Gastfamilie und des Ansprechpartners
im Aufnahmeland mitgeteilt wurde und wenn der Veranstalter nicht angemessen
auf den Aufenthalt vorbereitet hat.
Verhalten während des Aufenthaltes – Rücktritt und Kündigung
durch TREFF
Der Teilnehmer muss während des Aufenthaltes die Sitten und Gebräuche
des Gastlandes respektieren und die von der Partnerorganisation bzw. der
Schule vorgegebenen Regeln einhalten. Dies bestätigen Teilnehmer und
gesetzlicher Vertreter durch Ihre Unterschrift unter diese Regeln, die
Sie mit den Bewerbungsunterlagen erhalten.
Verstößt der Teilnehmer trotz einer Abmahnung grob gegen diese
Regeln, hat TREFF das Recht fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf
den Reisepreis bleibt TREFF erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden
rückerstattet. Entstehen durch die Kündigung Mehrkosten, gehen
diese zu Lasten des Teilnehmers. Bei schweren schuldhaften Regel- und Gesetzesverstößen
des Teilnehmers ist eine Beendigung des Reisevertrages ohne Abmahnung möglich.
Die von uns erbrachte Leistung ist davon abhängig, dass sich eine
ausreichende Anzahl geeigneter und zur Aufnahme von Teilnehmern bereiter
Gastfamilien und Gastschulen in den USA finden. Sollte dies wieder Erwarten
nicht gelingen, und es somit unserer Partnerorganisation nicht möglich
sein, den Teilnehmer rechtzeitig vor Abreise im Zielland zu platzieren,
werden wir uns bemühen, ihn zu für uns gleichem finanziellen
Aufwand einen Platz in einem anderen Aufnahmeland anzubieten. Ist auch
dies nicht möglich, so sind sowohl wir als auch der Teilnehmer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir werden den Teilnehmer unverzüglich über
die Nichtplatzierbarkeit informieren und im Rücktrittsfall seine bislang
geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRKV)
Das Risiko eines Rücktritts durch Krankheit oder Unfall können Sie
durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abdecken.
Sie können diese Versicherung über uns oder jedes Reisebüro abschließen.
Detaillierte Informationen zur RRKV erhalten Sie mit unserer Aufnahmebestätigung.
Allgemeines
•
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung. Er haftet nicht für Situationen höherer
Gewalt, Streiks und Unruhen oder behördlichen Anordnungen. Die Haftung
des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden
nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
•
Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen.
"Airline-Blacklist"
Hier finden
Sie den Link zur Website der Europäischen Kommission, auf der Sie eine
Liste der Luftfahrtunternehmen finden, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung
ergangen ist: Blacklist
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Reisebedingungen
Die
Abwicklung und Durchführung unserer Programme erfolgt durch
TREFF - Sprachreisen GmbH nach deutschem Reiserecht.
Faire Konditionen: Wir haben unsere Reisebedingungen fair und verbraucherfreundlich
gestaltet. Die folgenden Bedingungen werden mit der Anmeldung als
verbindlich angenommen:
Die Anmeldung
Sobald
Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns eingehen, leiten wir sie an die Partnerschule
im Ausland weiter. Nach Aufnahmebestätigung
durch die Partnerschule erhalten Sie die schriftliche Bestätigung über
die Aufnahme ins internationale Schulprogramm. Mit der Aufnahmebestätigung
erhalten Sie den in Deutschland vorgeschriebenen Sicherungsschein
zur Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung, die Rechnung und den Reisevertrag.
Wir bitten Sie, den Reisevertrag innerhalb von 14 Tagen unterschrieben
an uns zurück zu schicken und die erste Teilrate zu bezahlen.
Damit kommt ein Reisevertrag nach deutschem Reiserecht zustande.
Zahlungsmodalitäten
Die
Programmkosten sind in 4 Teilbeträgen zu entrichten:
• 20%
nach Aufnahme in das Programm und Erhalt des Sicherungsscheines.
• 30% 5 Monate vor Programmbeginn
• 30% 3½ Monate vor Programmbeginn
Zum Antrag auf das Studentenvisum benötigen Sie eine Bestätigung
der Schule über den Zahlungseingang der Schulgebühren. Daher sollten
diese Teilbeträge bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt sein, damit zur Antragstellung
ausreichend Zeit bleibt.
• 20% nach Erhalt der Gastfamilien-Information, jedoch spätestens
3 Wochen vor Programmbeginn.
Das Flugticket erhalten Sie nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages
zugesandt.
Preisänderungen
TREFF
behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Fall der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen, die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für
TREFF nicht vorhersehbar waren.
2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für TREFF verteuert hat.
3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
TREFF den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr
als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn TREFF in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung
von TREFF über die Preiserhöhung gegenüber TREFF geltend
zu machen.
Rücktrittsregelung
Bei
Reisen von mindestens 3 Monaten Dauer haben Sie nach deutschem Reiserecht
ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn Sie nicht spätestens
14 Tage vor Reiseantritt die Gastfamilienanschrift und den Namen sowie
die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Gastland erhalten haben
und wenn der Veranstalter auf den Aufenthalt nicht angemessen vorbereitet
hat.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilnehmer jederzeit vom
Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat TREFF gemäß § 651
BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung der erbrachten Leistungen.
Diese
Entschädigung ist wie folgt
pauschaliert:
• 10% des Programmpreises nach Vertragsabschluss
• 20% des Programmpreises bis 90 Tage vor Programmbeginn und ohne
erfolgte Platzierung (Erhalt der Gastfamilienanschrift bzw. Reservierungsbestätigung
des Internatsplatzes)
• 30% des Programmpreises nach erfolgter Platzierung
• 40% des Programmpreises bei einem Rücktritt innerhalb 30 Tagen
vor dem Abreisetermin
Dem Teilnehmer und TREFF bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren
Schadens vorbehalten.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRKV)
Das
Risiko eines Rücktritts durch Krankheit oder Unfall können
Sie durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
abdecken. Sie können diese Versicherung über uns oder jedes
Reisebüro abschließen. Detaillierte Informationen zur RRKV
erhalten Sie mit unserer Aufnahmebestätigung.
Verhalten
während des Aufenthaltes – Rücktritt und Kündigung
durch TREFF
Der
Teilnehmer muss während des Aufenthaltes die Sitten und Gebräuche
des Gastlandes respektieren und die von der Partnerorganisation bzw.
der Schule vorgegebenen Regeln einhalten.
Verstößt der Teilnehmer trotz einer Abmahnung grob gegen diese
Regeln, hat TREFF das Recht fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf
den Reisepreis bleibt TREFF erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen
werden rückerstattet. Entstehen durch die Kündigung Mehrkosten,
gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Bei schweren schuldhaften Regel-
und Gesetzesverstößen des Teilnehmers ist eine Beendigung
des Reisevertrages ohne Abmahnung möglich.
Allgemeines
•
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung. Er haftet nicht für Situationen höherer
Gewalt, Streiks und Unruhen oder behördlichen Anordnungen. Die Haftung
des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden
nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
• Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung als verbindlich angenommen.
"Airline-Blacklist"
Hier
finden Sie den Link zur Website der Europäischen Kommission, auf
der Sie eine Liste der Luftfahrtunternehmen finden, gegen die in der
EU eine Betriebsuntersagung
ergangen ist: Blacklist
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