Auslands-BAföG
Diese Förderung vom Staat muss nicht zurückgezahlt werden. Weitere Informationen unter: https://www.bafög.de
Ratenzahlung
Der Rechnungsbetrag muss nicht auf einmal gezahlt werden, sondern teilt sich in 4 Teilbeträge (siehe https://www.treff-sprachreisen.de/agb.html“Zahlungsmodalitäten”)
Ferienjob bzw. Nebenjob
Bsp.: Babysitten, Nachhilfe geben, Zeitung austragen, Prospekte austragen, Schnee schippen, Rasen mähen